Personal-Service-Agentur
Personal-Service-Agentur (PSA)
Unterschied einer PSA und einer Leiharbeitsfirma
Eine sogenannte Personal-Service-Agentur (PSA) ist ebenfalls eine Leitarbeitsfirma. Die PSA ist eine von der Bundesagentur für Arbeit eingerichtete Stelle, deren Auftrag es ist, Arbeitslose über das Instrument Leiharbeit in Arbeit zu vermitteln. In der verleihfreien Zeit muss die PSA ihren Beschäftigten Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen bereitstellen.
Prämien für Leiharbeiter
Wer zu einer PSA geschickt wird, entscheidet die örtliche Agentur für Arbeit. Für jeden Arbeitslosen, den die PSA einstellt, erhält sie Zuschüsse von der Agentur für Arbeit und bei erfolgreicher, dauerhafter Vermittlung an einen Arbeitgeber eine Prämie.
Lexikon
Abfindung- Allgemeinverbindlichkeit
- AMP
- Arbeitnehmer-Entsendegesetz
- Arbeitskleidung
- Arbeitslosigkeit
- Arbeitszeitkonto
- atypische Beschäftigung
- AÜG
Befristung- Betriebsrat
- Betriebsvereinbarungen
- BZA
CGZP- christliche Gewerkschaften
Deregulierung der Leiharbeit- DGB
- DGB – Tarifgemeinschaft
Erlaubnis
Gewerkschaft- Gleichstellungsgrundsatz
Haftung
IG Metall- iGZ
Klebeeffekt- Kündigungsbedingungen
- Kündigungsschutz
- Kurzarbeit
Leiharbeit- Leiharbeitgeberverbände
- Leiharbeitnehmer
- Leiharbeitskampagne
- Lohndumping
Mindestarbeitsbedingungengesetz- Mindestlohn
Nichteinsatzzeit- Normalarbeitsverhältnis
Personal-Service-Agentur- prekäre Beschäftigung
Rechte
Schwarz-Weiß-Buch- Staffellöhne
- Stammbelegschaft
- Synchronisationsverbot
Tarif- Tariföffnungsklausel
Überlassungshöchstdauer
Vermittlungsprovision
Wiedereinstellungssperre
Zeitarbeit
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